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Foto von Univ. Prof. DDr. Erwin Jonke

Gratiszahnspange

Um herauszufinden, ob Anspruch auf eine Gratiszahnspange besteht, erfolgt eine ausführliche Untersuchung. Univ. Prof. DDr. Erwin Jonke beantwortet in dieser Video-Sprechstunde die wichtigsten Fragen zum Thema “Gratiszahnspange”.

Videokapitel

Der erste Schritt - eine umfassende Untersuchung.
Der erste Schritt - eine umfassende Untersuchung.

So läuft die Erstberatung ab.
So läuft die Erstberatung ab.

Was ist die Gratiszahnspange?
Was ist die Gratiszahnspange?

Wer hat Anspruch auf die Gratiszahnspange?
Wer hat Anspruch auf die Gratiszahnspange?

Wie funktioniert die Behandlung mit Brackets?
Wie funktioniert die Behandlung mit Brackets?

Univ. Prof. DDr. Erwin Jonke, Facharzt für Zahnmedizin in 1070 Wien, beantwortet in dieser Video-Sprechstunde Fragen zum Thema „Gratiszahnspange“.

Der erste Schritt – eine umfassende Untersuchung.

Univ. Prof. DDr. Erwin Jonke: Um herauszufinden, ob Anspruch auf eine Gratiszahnspange besteht, erfolgt eine ausführliche Untersuchung. Man braucht einen Scan von Ober- und Unterkiefer, vermessen im Mund und ein Orthopantomogramm – also Panorama-Röntgenbild – und dann kann man den IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) feststellen. Falls er 4 und 5 ergibt, hat der Patient oder die Patientin Anspruch auf die sogenannte Gratis-Zahnspange.

So läuft die Erstberatung ab.

Univ. Prof. DDr. Erwin Jonke: Bei der Erstberatung ist wichtig, dass der Patient oder die Patientin – da meist minderjährig – eine erwachsene Person mitbringt und es sollte eine gültige E-Card mitgebracht werden. Dann wird bei Bedarf ein Orthopantomogramm angefertigt, der Patient kommt dann weiter zum 3D-Scan und mittels dieser zwei Unterlagen für Vermessung im Mund wird genau untersucht, ob der Patient einen IOTN 4 oder 5 Grad erfüllt und dann kommt ein Anspruch einer sogenannten Gratiszahnspange.

Was ist die Gratiszahnspange?

Univ. Prof. DDr. Erwin Jonke: Die Gratiszahnspange gibt es seit 2015 in Österreich, das heißt, wenn ein Patient oder eine Patientin eine Zahnfehlstellung (IOTN 4 oder 5) hat, übernimmt die Krankenkasse zu 100 Prozent die Kosten. Notwendig dazu ist eine Diagnose durch einen Kieferorthopäden oder einer Kieferorthopädin mit einem Kassenvertrag für Zahnspangen. Darunter fallen zum Beispiel Scherenbiss, Kreuzbiss und Rücklage oder Vorderlage des Unterkiefers.

Wer hat Anspruch auf die Gratiszahnspange?

Univ. Prof. DDr. Erwin Jonke: Anspruch haben Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr. Voraussetzung ist ein IOTN-Wert zwischen 4 und 5, das stellt der Kiefer- oder die Kieferorthopädin fest. Meistens umfasst das Zahnfehlstellungen wie Kreuzbiss, Scherenbiss, Rücklage des Unterkiefers oder Klasse 3 Progenie.

Wie funktioniert die Behandlung mit Brackets?

Univ. Prof. DDr. Erwin Jonke: Bei einer Gratiszahnspange behandeln wir mit silberfarbenen Brackets, das heißt es werden Plättchen auf die Zähne aufgeklebt, dann kommt ein dünner Draht zwischen die Brackets und über diesen Draht bewegen wir die Brackets um die Zähne in die gewünschte Position zu bringen.

  • Autor

    Gerald Timmel

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