Zusammenfassung
Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern
Ziel: gesundes und starkes Aufwachsen mit besten Voraussetzungen für die körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung
Untersuchungen: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen, Gesundheitscheck-Junior, Jugendlichenuntersuchung, schulärztliche Untersuchungen
Zeitraum: ab der Schwangerschaft bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
Inhalte: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen: körperliche Entwicklung (Größe, Gewicht), Motorik und Sinnesorgane (Hören, Sehen, Hüfte), geistige und sprachliche Entwicklung, soziale Kompetenzen, Impfstatus; Jugendlichenuntersuchung (ab 12 Jahren): zusätzlicher Fokus auf Pubertät, Haltung, Blutdruck, psychische Gesundheit und Suchtprävention (Drogen, Alkohol).
Kosten: keine
Warum sind Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern so wichtig?
Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern sollen gewährleisten, dass Kinder gesund aufwachsen und die bestmöglichen Voraussetzungen für ihre körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung haben. Bei diesen Untersuchungen können angeborene Fehlbildungen, Krankheiten und Entwicklungsstörungen frühzeitig erkannt werden, sodass rechtzeitig gegengesteuert werden kann.
Wachstum und Entwicklung werden regelmäßig überprüft. Zudem wird der Impfstatus kontrolliert und es werden notwendige Impfungen empfohlen. Später können auch psychische Probleme, Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten oder Risikoverhalten angesprochen werden. Darüber hinaus bieten die Untersuchungen Eltern die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich zur Entwicklung ihres Kindes beraten zu lassen.
Was versteht man unter einer Vorsorgeuntersuchung für Kinder?
Unter einer Vorsorgeuntersuchung für Kinder (auch Eltern-Kind-Pass-Untersuchung genannt) versteht man regelmäßige ärztliche Untersuchungen, die in festgelegten Zeitabständen stattfinden. Sie dienen vor allem dazu, Krankheiten, Fehlentwicklungen und Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen. Die Entwicklung des Kindes wird dabei systematisch erfasst, Eltern werden beraten und alle Untersuchungsergebnisse werden dokumentiert.
Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es im Rahmen des Eltern-Kind-Passes?
Der Eltern-Kind-Pass (früher Mutter-Kind-Pass) ist ein zentrales Instrument der gesundheitlichen Vorsorge und richtet sich sowohl an Schwangere als auch an Kinder bis zum fünften Lebensjahr. Er legt die in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung vorgeschriebenen ärztlichen Kontrolltermine fest. Diese umfassenden Untersuchungen sind für die Gesundheit von Mutter und Kind gleichermaßen wichtig und werden kostenlos angeboten, wenn sie bei Vertragspartner:innen der Krankenkassen durchgeführt werden.

Welche Untersuchungen sind vorgesehen?
Das Untersuchungsprogramm des Eltern-Kind-Passes (EKP) umfasst vor der Geburt fünf gynäkologische Untersuchungen der Mutter. Dazu gehören verpflichtend drei Ultraschalluntersuchungen, zwei Laboruntersuchungen sowie eine internistische Kontrolle. Zusätzlich kann seit Kurzem eine Hebammenberatung in Anspruch genommen werden.
Nach der Geburt sind zehn Untersuchungen des Kindes vorgesehen. Diese umfassen neben allgemeinen Gesundheitschecks auch spezialisierte Bereiche wie Orthopädie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Augenheilkunde.
Sind EKP-Untersuchungen verpflichtend oder freiwillig?
EKP-Untersuchungen sind grundsätzlich freiwillig, sie sind jedoch an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes geknüpft. Um dieses in voller Höhe beziehen zu können, müssen die ersten zehn Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen beim zuständigen Sozialversicherungsträger nachgewiesen werden.
In welchem Alter finden die Untersuchungen statt?
Die ersten fünf EKP-Untersuchungen finden bereits vor der Geburt des Kindes statt. Die erste Untersuchung ist bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche (SSW) vorgesehen, weitere Untersuchungen erfolgen im Verlauf der Schwangerschaft, darunter eine Ultraschalluntersuchung zwischen der 18. und 22. SSW.
Nach der Geburt sind zehn Untersuchungen des Kindes vorgesehen. Diese finden von der ersten Lebenswoche bis zum 62. Lebensmonat statt.
Was wird in den jeweiligen Untersuchungen des Kindes überprüft?
| Untersuchung | Zeitraum | Programm |
|---|---|---|
| 1 | 1. Lebenswoche | -Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge -Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese -Ärztliche Untersuchung des Kindes -Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen |
| 2 | 4. – 7. Lebenswoche | -Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge -Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese -Ärztliche Untersuchung des Kindes -Orthopädische Untersuchung -Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen |
| 3 | 3. – 5. Lebensmonat | -Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge -Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese -Ärztliche Untersuchung des Kindes -Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen |
| 4 | 7.- 9. Lebensmonat | -Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge -Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese -Ärztliche Untersuchung des Kindes -Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereichs -Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen |
| 5 | 10.-14. Lebensmonat | -Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge -Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese -Ärztliche Untersuchung des Kindes Augenuntersuchung -Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen |
| 6 | 22.-26. Lebensmonat | -Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge -Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese -Ärztliche Untersuchung des Kindes -Augenuntersuchung durch eine Fachärztin/einen Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie -Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen |
| 7 | 34.-38. Lebensmonat | -Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge -Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese -Ärztliche Untersuchung des Kindes -Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen |
| 8 | 46.-50. Lebensmonat | -Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge -Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese -Ärztliche Untersuchung des Kindes -Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen |
| 9 | 58.-62. Lebensmonat | -Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge -Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese -Ärztliche Untersuchung des Kindes -Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen |
Weiters gibt es noch eine zehnte und elfte Untersuchung:
- Die 10. Untersuchung im 7. – 8. Lebensjahr überprüft motorische Entwicklung und Verhalten.
- Die 11. Untersuchung im 9.-10. Lebensjahr überprüft Schulleistung sowie soziale Entwicklung und Verhalten und enthält auch Beratung zu Ernährung, Sport, Stress und Medien.
Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es direkt nach der Geburt?
Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen direkt nach der Geburt überprüfen möglichst rasch die Vitalfunktionen des Neugeborenen und dienen der Früherkennung seltener, aber schwerwiegender angeborener Erkrankungen.
Dazu gehören:
- 1. EKP-Untersuchung (im Kreißsaal):
- APGAR-Test: Sofortige Überprüfung der lebenswichtigen Funktionen wie Atmung, Herzfrequenz und Reflexe
- Messungen und Kontrolle: Feststellung von Gewicht, Körperlänge und Kopfumfang
- In den ersten Lebenstagen (im Rahmen des Eltern-Kind-Passes):
- Erweitertes Neugeborenen-Screening: Bluttest aus der Ferse zur Früherkennung seltener Stoffwechselerkrankungen
- Hörscreening: Untersuchung zur frühzeitigen Erkennung von Hörstörungen
Gesundheits-Check Junior (ab Schulalter)
Der Gesundheits-Check Junior steht allen Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 17 Jahren einmal jährlich kostenlos zur Verfügung. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und das Gesundheitsbewusstsein zu stärken.
Neben allgemeinen körperlichen Untersuchungen liegt ein Schwerpunkt auf präventiven Maßnahmen bei Bewegungsmangel, ungesunden Ernährungsgewohnheiten, Störungen der Lungenfunktion sowie bei Allergien und Suchtmittelkonsum (z. B. Alkohol, Zigaretten). Zudem will man mit dem Gesundheitscheck Unterstützung in wichtigen Entwicklungsphasen wie Einschulungen oder Pubertät bieten.

Die Jugendlichenuntersuchung (15–17 Jahre)
Die Jugendlichenuntersuchung unterstützt die Gesundheitsvorsorge von Jugendlichen, von denen viele bereits an gesundheitlichen Einschränkungen wie Haltungsfehlern, Zahnschäden oder Sehschwächen leiden. Ziel der Untersuchung ist nicht nur die Früherkennung von Krankheiten, sondern auch die Vermittlung wichtiger Informationen sowie gesundheitsfördernder Ratschläge.
Die Untersuchung ist kostenfrei, kann einmal jährlich durchgeführt werden und findet im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs mit einer Ärztin oder einem Arzt statt.
Schulärztliche Untersuchungen
Zusätzlich zu privat in Anspruch genommenen Vorsorgeuntersuchungen gibt es für alle Schülerinnen und Schüler einmal jährlich eine gesetzlich verpflichtende schulärztliche Untersuchung. Diese wird von einer Schulärztin oder einem Schularzt direkt an der Schule durchgeführt. Dabei werden die Schulreife beurteilt, allgemeine Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen vorgenommen und Beratungen durchgeführt. Eltern dürfen auf Wunsch bei der Untersuchung anwesend sein.
Wer übernimmt die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen?
Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen werden einmal jährlich von der zuständigen Sozialversicherung (z. B. ÖGK oder SVS) für alle in Österreich lebenden Personen übernommen. Die Untersuchung kann bei Ärztinnen und Ärzten mit einem entsprechenden Vorsorgeuntersuchungs-Vertrag oder in den Gesundheitszentren der Sozialversicherung durchgeführt werden.
Wie können Eltern ihr Kind auf Vorsorgeuntersuchungen vorbereiten?
Eltern spielen eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung ihres Kindes auf Vorsorgeuntersuchungen. Sie können Ängste nehmen und ihr Kind gut auf die Untersuchung vorbereiten:
- Offenes Gespräch: Erklären Sie ehrlich, was passiert, ohne Angst zu machen. Betonen Sie, dass die Untersuchung wichtig ist und meist schnell vorbei ist.
- Spielerisches Üben: Spielen Sie zu Hause „Arzt“ (besonders bei Kleinkindern) oder lesen Sie passende Bücher.
- Wahrheit statt Lügen: Versprechen Sie keine Schmerzfreiheit bei Impfungen, machen Sie aber Mut, dass es nur kurz wehtut.
- Vertrauen schaffen: Nehmen Sie ein Kuscheltier oder Spielzeug mit und bleiben Sie ruhig. Ihre Gelassenheit überträgt sich auf Ihr Kind.
- Unterlagen und Kleidung: Bereiten Sie Impfpass, Vorsorgeheft und E-Card vor. Ziehen Sie Ihrem Kind bequeme, leicht ausziehbare Kleidung an.
- Fragen notieren: Schreiben Sie Beobachtungen oder Fragen an die Ärztin oder den Arzt vorab auf.
Welche Grenzen haben Vorsorgeuntersuchungen?
Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der Gesundheit. Dennoch haben sie gewisse Grenzen:
- Falsche Ergebnisse: Untersuchungsergebnisse können falsch-positiv oder falsch-negativ ausfallen.
- Überdiagnose und Übertherapie: Mitunter werden Erkrankungen entdeckt und behandelt, die niemals Beschwerden verursacht hätten.
- Keine Garantie: Vorsorgeuntersuchungen können das Risiko für bestimmte Erkrankungen senken, bieten jedoch keine hundertprozentige Sicherheit. Krankheiten können sich auch zwischen zwei Untersuchungsterminen entwickeln oder unbemerkt bleiben
- Psychische Belastung: Die Wartezeit auf Ergebnisse kann mit Sorgen und Stress verbunden sein.
Das bedeutet, dass es zwar geringe Risiken wie unnötige Sorgen oder Behandlungen gibt, der Nutzen von Vorsorgeuntersuchungen jedoch in den meisten Fällen überwiegt.
FAQ
Ihr Kind sollte ab dem Moment der Geburt zur ersten Vorsorgeuntersuchung, die auch im Eltern-Kind-Pass vorgesehen ist. Danach folgen die Untersuchungen in den ersten Lebensjahren sehr engmaschig.
In Österreich gibt es keine generelle gesetzliche Pflicht, Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Allerdings sind bestimmte Untersuchungen an staatliche Leistungen geknüpft.
Das betrifft insbesondere die Untersuchungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes: Um den vollen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld zu erhalten, müssen die vorgesehenen Untersuchungen während der Schwangerschaft sowie die ersten fünf Untersuchungen des Kindes fristgerecht nachgewiesen werden.
Wenn erforderliche Untersuchungen im Eltern-Kind Pass fehlen oder verspätet nachgewiesen werden, wird das Kinderbetreuungsgeld pro Elternteil, der die Nachweise nicht fristgerecht erbringt, um 1.300 Euro reduziert. Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld und fehlen bei beiden die Nachweise, wird der Betrag doppelt gekürzt.
Die Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes überprüfen unter anderem:
-
Die spätere Jugendlichenuntersuchung (ab etwa 12 Jahren) legt zusätzlich einen Fokus auf Pubertätsentwicklung, Körperhaltung, Blutdruck sowie auf psychische Gesundheit und Suchtprävention (z. B. Alkohol, Drogen).
Die Österreichische Sozialversicherung (vertreten durch die Krankenkassen wie die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) etc.) trägt die Kosten.
Wird eine vorgesehene Untersuchung nicht rechtzeitig durchgeführt, kann dies zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes führen. In vielen Fällen gibt es jedoch eine Nachfrist, innerhalb derer die Untersuchung nachgeholt und die Kürzung noch abgewendet werden kann.
Der Schularzt oder die Schulärztin führt einmal jährlich eine präventive Untersuchung durch, um den Gesundheitszustand und die Entwicklung der Schüler:innen zu überprüfen. Gecheckt werden Größe, Gewicht, Blutdruck, Haltung, Sehen und Hören. Weiters findet Beratung zu Impfstatus, Ernährung, Bewegung, Suchtprävention und psychosozialen Themen statt. Ziel ist die Früherkennung von Problemen und die Gesundheitsförderung in der Schule.
Im österreichischen Eltern-Kind-Pass sind insgesamt 15 Hauptuntersuchungen vorgesehen. Diese umfassen fünf ärztliche Untersuchungen für die werdende Mutter (während der Schwangerschaft) und zehn ärztliche Untersuchungen für das Kind (von der 1. Lebenswoche bis zum 5. Lebensjahr).
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/eltern-kind-pass, Abruf Oktober 2025
https://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/eltern-kind-pass.html, Abruf Oktober 2025
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.893239&portal=oegkportal, Abruf Oktober 2025
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.893239&portal=oegkportal, Abruf Oktober 2025
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesundheit/medizinische_versorgung/Jugendlichenuntersuchung, Abruf Oktober 2025
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817047&portal=svsportal, Abruf Oktober 2025