TROPHEKTODERMBIOPSIE ZUR VORBEREITUNG EINER PGT-A ODER PGT-M (PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK)

Seit 2015 in Österreich unter gewissen medizinischen Voraussetzungen erlaubt. Die Zellen eines Embryos können am “Tag 5” nach der Befruchtung genetisch untersucht warden, dabei werden ausschließlich Zellen der “zukünftigen” Plazenta (Mutterkuchen) untersucht. Zellen, aus denen sich das Kind entwickelt, bleiben unangetastet. In der Folge wird an den biopsierten Zellen eine PGT-A oder PGT-M Untersuchung im externen Genetiklabor durchgeführt.

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