IVF-Fonds - Finanzielle Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch

IVF-Fonds - Finanzielle Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch - Dr. med. Prim Rudolf Rathmanner - Frauenarzt St. Pölten 3100
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Die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung werden nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Deshalb wurde am 1. Jänner 2000 ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation (IVF) eingerichtet.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen werden vom Fonds rund 70% der Kosten für maximal vier IVF-Behandlungen getragen, was zu einer finanziellen Entlastung von betroffenen Kinderwunschpaaren führt.

 

Anbei die Anforderungen an das Paar im Überblick:

  •  Das Paar muss verheiratet sein oder eine beim Notar beglaubigte eingetragene Partnerschaft bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaft vorweisen.
  •  Es muss entweder Sterilität der Frau und/oder Sterilität beim Mann vorliegen.
  •  Zum Zeitpunkt der Behandlung darf die Frau das 40. Lebensjahr, der Mann das 50. Lebensjahr nicht vollendet haben.
  •  Beide Partner müssen den Nachweis vorlegen können, dass sie in Österreich krankenversichert sind.
  •  Anspruch auf Kostentragung besteht u.a. für österreichische StaatsbürgerInnen sowie teilweise für StaatsbürgerInnen eines EWR-Mitgliedstaates.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html

 

 

Natürlich stehen auch wir Ihnen bei Fragen zum Thema IVF-Fonds zur Verfügung!

Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten ohne Gewähr.