Führerscheingutachten

Für bestimmte Verfahren verlangt die Behörde eine neurologische Beurteilung der Fahrtauglichkeit, kurz: Führerscheingutachten. Grundlage dafür ist die österreichische Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV).

In meiner Ordination führe ich diese Untersuchung als fachärztliches Privatgutachten durch.

Wann ein neurologisches Führerscheingutachten sinnvoll ist

Eine Begutachtung ist unter anderem notwendig bei:

- einer behördlichen Aufforderung
- der Verlängerung oder Wiedererteilung der Lenkberechtigung
- bekannten oder vermuteten neurologischen Erkrankungen
- Fragen zur Verkehrstauglichkeit

Bei dieser Untersuchung prüfe ich, ob aus neurologischer Sicht Einwände gegen das Lenken eines Kraftfahrzeugs bestehen. Die Beurteilung orientiert sich an den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Nach der Untersuchung erhalten Sie ein schriftliches Privatgutachten zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Kosten für ein Führerscheingutachten

Das Führerscheingutachten ist eine Privatleistung und kostet 300 Euro.

Die Kosten für die Untersuchung werden von gesetzlichen oder privaten Sozialversicherungen nicht übernommen.

Termin und Vorbereitung

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Dabei klären wir kurz, worum es geht und welche Unterlagen erforderlich sind.

Zur Untersuchung bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis, das behördliche Schreiben sowie vorhandene relevante Vorbefunde mit.

In einzelnen Fällen kommen ergänzende Untersuchungen infrage, etwa EEG-Befunde, Laborwerte oder testpsychologische Abklärungen. Ob ergänzende Untersuchungen in Ihrem Fall notwendig sind, kann ich erst im Zuge meiner neurologischen Untersuchung beurteilen.
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