IVF-Fonds

IVF-Fonds - Prim. Dr. Nazira Pitsinis - Frauenärztin Baden 2500
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Der IVF Fonds zur teilweisen Finanzierung einer In-vitro Fertilisation wird durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt und ist seit dem Jahr 2000 in Kraft.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der IVF Fonds 70% der Kosten für maximal vier IVF Versuche pro Paar, da nach dem Stand der heutigen medizinischen Forschung nach vier erfolglosen Versuchen keine weiteren, realistischen Erfolgsaussichten mehr bestehen.

Die Anspruchskriterien an das Paar:

  • Das Paar muss in aufrechter Ehe oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben.
  • Es muss eine medizinische Indikation bei der Frau (u.a. beidseitig verschlossene oder dauerhaft funktionsunfähige Eileiter, Endometriose, PCO Syndrom) und/oder beim Mann (Sterilität oder schwere Infertilität – Nachweis in Form eines Spermiogramms) vorliegen.
  • Zu Beginn der IVF darf die Frau das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Beim Mann liegt die Altersgrenze bei 50 Jahren.
  • Beide PartnerInnen müssen in Österreich krankenversichert sein.
  • Staatsbürgerschaftserfordernis/Aufenthaltstitel
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