Abklärung auffälliger Krebsabstriche

Auffällige Befunde im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung betreffen sehr viele Frauen im Laufe ihres Lebens. Auffällige Abstrichbefunde sind in der Mehrzahl der Fälle Hinweise für das Vorliegen einer Krebsvorstufe (Dysplasie) am Gebärmutterhals oder von Entzündungen. In wesentlich selteneren Fällen werden auffällige Befunde durch eine bösartige Tumorerkrankung des Gebärmutterhalses (Gebärmutterhalskrebs bzw. Zervixkarzinom) verursacht. In jedem Fall bedürfen auffällige Befunde einer weiterführenden diagnostischen Abklärung. Diese umfasst eine spezielle Untersuchung des Gebärmuttermundes mittels mikroskopischer Optik (Kolposkop) und ggf. einer kolposkopisch-gezielten Gewebeprobe (Biopsie). Diese Abklärung sollte in definierte histologische Schweregrade erfolgen. Eine präzise Unterscheidung in leichte Veränderungen (CIN1), die sich zumeist spontan zurückbilden, und höhergradige Veränderungen (CIN 2 und CIN 3 oder Gebärmutterhalskrebs), die eine spezialisierte Überwachung oder weiterführende Behandlung benötigen, ist entscheidend und klinisch relevant.
Hierfür verwenden wir ein modernes Videokolposkop, dass die exakte Dokumentation der Veränderungen am Gebärmutterhals erlaubt. Diese Informationen können für die Beurteilung von Verlaufskontrollen oder ggf die Operationsplanung herangezogen werden. Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung wurde mir das "Kolposkopie Diplom" von der Europäischen Fachgesellschaft verliehen.
In der Mehrzahl der Fälle finden sich hierbei Dysplasien, die entweder beobachtet werden können. In den verbleibenden Fällen bedarf es einer weiterführenden Behandlung. Diese besteht typischerweise in einer operativen Entfernung der auffälligen Stelle am Gebärmuttermund (Konisation). Die Durchführung einer Konisation ohne vorherige, sorgfältige Abklärung sollte heutzutage nicht mehr durchgeführt werden.

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