4. Lebensjahr

Die erste kieferorthopädische Kontrolle sollte schon im 4. Lebensjahr erfolgen. Je früher wir diese Fehlstellungen, wie Kreuzbiss, Progenie (Vorbiss) oder frontoffener Biss behandeln können, desto besser. Danach erfolgt eine Behandlungspause. Eventuell ist damit auch schon alles erledigt. Die weitere Entwicklung wird durch Kontrollen beobachtet.

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