Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Bei Kindern zwischen dem 10.-14.Lebensmonat und dem 22.und 26.Lebensmonat ist es laut Mutter Kind Pass vorgesehen, eine Augenuntersuchung durchführen zu lassen.
Dabei können mögliche angeborene, frühkindliche Störungen bzw.Erkrankungen erkannt werden. Viele Sehbehinderungen, die sich im Erwachsenenalter zeigen, sind leider auf eine mangelhafte Vorsorge und Brillenversorgung im Kindesalter zurückzuführen.