Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (2. und 4. Lebensjahr)​

Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (2. und 4. Lebensjahr)​ - Dr. Eva Zimper - Augenärztin Wien 1180
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In meiner modernen Augenordination führe ich beide Augenuntersuchungen, die im Zuge des Mutter-Kind-Passes (auch Eltern-Kind-Pass genannt) vorgesehen sind, durch:

  • eine Untersuchung im 10. bis 14. Lebensmonat
  • eine Untersuchung zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat

 

Diese Untersuchungen sind sehr wichtig, um frühzeitig festzustellen, ob das Sehvermögen Ihres Kindes in Ordnung ist. Denn Kinder, die schlecht sehen, kommunizieren dies nicht, da das schlechte Sehen für sie „normal“ ist. Auch Schielen ist nicht immer für die Eltern erkennbar. Bei einer augenärztlichen Untersuchung können Fehlsichtigkeiten, Schielen etc. festgestellt und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgenommen werden.

Daher sind diese Kontrolluntersuchungen eine wichtige Basis für die Augengesundheit Ihres Kindes!

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