Bei seelischen Beschwerden und Erkrankungen

  • Zur psychoanalytischen / psychotherapeutischen Behandlung von Reifungsschwierigkeiten der Persönlichkeit („Neurosen“; „Akzentuierten Persönlichkeitszügen“; „Persönlichkeitsstörungen“)
  • Bei Erkrankungen mit belastenden Symptomen, die im Vordergrund stehen können, wie z.B. bei „Depressionen“, deutlichen Stimmungs- und Antriebsschwankungen („Zyklothymien“ und „Bipolaren Störungen“), Schlafstörungen, Angst, Zwängen oder sogenannten „Dissoziativen Störungen“
  • Bei Beschwerden infolge starker psychosozialer Belastungen (z.B. durch Traumen oder bei Überbürdung, bei Beziehungsproblemen, Krisen, bei „Burnout“)
  • Bei „psychosomatischen“ Erkrankungen: Körper und Psyche sind unterschiedliche Gestaltungen einer untrennbaren Einheit. Indem wir ein ganzheitliches, biopsychosoziales Modell des Menschen voraussetzen, werden seelische Beschwerden oder Erkrankungen behandelt und untersucht, ob sie in einem relevanten Zusammenhang mit vorhandenen körperlichen Leiden stehen könnten. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Psychotherapie die Heilkräfte auch bei einer körperlichen Erkrankung verbessert. Der biopsychosoziale Ansatz wendet sich jedoch nicht gegen nötige somatische Therapien.
  • „Psychosen“ und „Schizophrenien“: Nach einer „psychotischen“ oder „schizophren psychotischen“ Erkrankung (Erkrankungen mit einem veränderten Erleben der Wirklichkeit und mit Schwierigkeiten des Realitätsbezugs), wenn sich die Patientin / der Patient bei verlässlicher, regelmäßiger Einnahme ihrer / seiner Medikation (i. Allg. durch eine Depot-Medikation gewährleistet) in einem psychisch stabilen Zustand befindet, symptomfrei oder zumindest symptomarm ist und sich mit ausreichender Sicherheit an therapeutische Vereinbarungen halten kann. Für Patientinnen und Patienten mit akuten oder stärker ausgeprägten längerdauernden Psychosen stehen hingegen psychiatrische Krankenhäuser und für die weitere Behandlung ambulante psychiatrisch-psychosoziale Therapieeinrichtungen mit Möglichkeiten der Tagesstrukturierung, Ergotherapie, Psychotherapie und bisweilen auch Kunsttherapie zur Verfügung.

 

Zur Dauer der Therapieeinheiten: Für Patienten und Patientinnen, die nur eine medikamentöse Therapie und keine Psychotherapie wünschen, ist je nach Beschwerdebild auch eine lediglich medikamentöse Behandlung zusammen mit einem ärztlichen Gespräch möglich. Zu Beginn der Behandlung erfolgt ein ausführlicheres Gespräch, um eine individuell passende Medikation erstellen zu können. Bei dieser Form der Behandlung sind für die erste Einheit 50 Minuten erforderlich, alle weiteren dauern 25 Minuten.

Die Therapieeinheiten mit Psychotherapie (mit Medikamenten oder ohne Medikamente) dauern 50 Minuten.

Es werden keine ärztlichen oder psychologischen Gutachten erstellt. Sollten Sie ein Gutachten benötigen, wenden Sie sich bitte an gutachterlich tätige Kolleginnen oder Kollegen.

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