Dysplasieabklärung

Dysplasieabklärung - Prof. Dr. Heinrich Husslein - Frauenarzt Wien 1090
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Auffällige Krebsabstrich (PAP-Abstrich) Befunde nach gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen sind nicht selten, bedürfen aber in jedem Fall einer weiterführenden Abklärung. Diese umfasst neben einer Testung auf eine humane Papilloma Virus (HPV) Infektion, eine Untersuchung des Gebärmutterhalses mittels mikroskopischer Optik (Kolposkopie) und ggf. der Entnahme einer kleinen Gewebeprobe (Biopsie). Dadurch kann das Vorliegen von Krebsvorstufen (Dysplasien) oder Gebärmutterhalskrebs verlässlich abgeklärt werden.

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