Erstellen einer Patientenverfügung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

eine Patientenverfügung ist eine Vorsorge für den Fall, dass man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen behandelnden Ärzten und Betreuern gegenüber seinen Willen zu äußern. Im Wesentlichen geht es dabei um die Entscheidung, ob unter bestimmten Umständen bestimmte intensivmedizinische, lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden sollen oder nicht.

Für das Erstellen einer verbindlichen Patientenverfügung brauchen Sie als Erstes ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Arzt, der mit Ihnen gemeinsam das Dokument erstellt.

Wenn Sie dieses Gespräch mit mir führen möchten, werde ich Ihnen erklären, worauf es bei einer Patientenverfügung aus medizinischer Sicht ankommt, und wie Sie Ihre Anliegen klar und eindeutig formulieren können. Wir werden dabei von bewährten Standardformulierungen ausgehen, und Ihre persönlichen Wünsche dabei berücksichtigen und einbauen.

Schließlich dokumentiere ich den Inhalt des ärztlichen Beratungsgesprächs in Form einer vollständigen und formgerechten Patientenverfügung.

Danach müssen Sie für die Errichtung Ihrer verbindlichen Patientenverfügung auch noch zu einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenanwaltschaft oder eines Erwachsenenschutzvereines gehen. Dort werden Sie noch einmal über die rechtliche Tragweite Ihrer Entscheidungen aufgeklärt und die Verfügung wird als rechtswirksames Dokument errichtet.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung und zu meinem Angebot sowie die Möglichkeit der Terminvereinbarung finden Sie auf meiner Website.

Wenn Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, freue ich mich!

Mit herzlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Kernbauer
Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten ohne Gewähr.