Schwangerenbetreuung

Schwangerenbetreuung - Dr. Wernfried Gappmayer - Frauenarzt Salzburg 5020
1/1

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit für Mutter und Kind. Sie beginnt, wenn sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet hat. Vor allem die ersten drei Schwangerschaftsmonate sind von großen körperlichen als auch seelischen Veränderungen geprägt.


Dank meiner jahrelangen geburtshilflichen Erfahrung (auch im Umgang mit Risikoschwangerschaften) kann ich Sie verlässlich und kompetent durch Ihre Schwangerschaft begleiten.

 

  • Mutter-Kind-Pass Untersuchungen

Der Mutter-Kind Pass wird nach Feststellen einer Schwangerschaft ausgestellt und beinhaltet zeitlich festgelegte Untersuchungen, die der Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie der Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes bis zum 5. Lebensjahr dienen.

 

Zudem ist die Durchführung der ersten zehn Untersuchungen (fünf bei der Mutter während der Schwangerschaft und fünf beim Kind nach der Geburt) in den vorgeschriebenen Zeiträumen eine verpflichtende Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.

 

Das Mutter-Kind Pass Programm wurde 1974 eingeführt und wird seitdem kontinuierlich weiterentwickelt bzw. dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst.

 

Die fünf gynäkologischen Untersuchungen für die Schwangere erfolgen während der 16., 17.-20., 25.-28., 30.-34. und 35.-38. Schwangerschaftswoche. Zudem werden drei Ultraschalluntersuchungen (nicht verpflichtend) und bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche auch ein HIV-Test durchgeführt. 

 

Nach der Geburt sind in den ersten vierzehn Lebensmonaten des Kindes fünf weitere ärztliche Untersuchungen vorgesehen:
In der ersten Lebenswoche (die Untersuchung wird meist noch im Spital durchgeführt) + 1. Hüftultraschall

  • 4.-7. Lebenswoche: 2. Hüftultraschall + Orthopädische Untersuchung
  • 3.-5. Lebensmonat
  • 7.-9. Lebensmonat + HNO-Untersuchung
  • 10.-14. Lebensmonat + erste Augenuntersuchung

 

Danach sind bis zum 62. Lebensmonat des Kindes nochmals vier Untersuchungen vorgesehen:

  • Im 22.-26. Lebensmonat + zweite Augenuntersuchung, die verpflichtend von einem Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie durchgeführt werden muss
  • 34.-38. Lebensmonat
  • 46.-50. Lebensmonat
  • 58.-62. Lebensmonat

 

 

  • Risikoschwangerschaften

Aufgrund unterschiedlicher Risikofaktoren können Komplikationen während der Schwangerschaft auftreten und sowohl Mutter als auch Ungeborenes gefährden. In solchen Fällen spricht man von Risikoschwangerschaften. So spielt z.B. das Alter der werdenden Mutter in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Ist die Schwangere älter als 35 können vermehrt Chromosomenstörungen beim Kind auftreten. Bei vorangegangenen Fehl- oder Totgeburten gilt die nächste Schwangerschaft ebenfalls als Risikoschwangerschaft. Zu den weiteren Faktoren, die eine Schwangerschaft zu einer

 

Risikoschwangerschaft machen können zählen u.a.:

  • Eine Mehrlingsschwangerschaft: Durch den begrenzten Platz im Mutterbauch steigt das Risiko einer Frühgeburt.
  • Das Vorliegen einer Rhesusinkompatibilität: Dabei verträgt sich die Blutgruppe der werdenden Mutter nicht mit der Blutgruppe des Fötus.
  • Eine Beckenendlage oder Steißlage des Kindes: In solchen Fällen muss eventuell mit Kaiserschnitt entbunden werden.
  • Stoffwechsel- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen der werdenden Mutter: Dadurch ist das Frühgeburtsrisiko erhöht.

 

Weitere Fragen zum Thema Risikoschwangerschaften beantworte ich gerne in einem persönlichen Gespräch!
 

Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten ohne Gewähr.