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Nutzungsbedingungen der Online-Terminlösung für Gesundheitsdienstleister(insbesondere Ärzte) - kurz: NTG

1. Grundlagen

1.1 Die DocFinder GmbH (in weiterer Folge kurz: „DocFinder“ genannt) mit Sitz in Hietzinger Hauptstraße 50/1, 1130 Wien, Österreich ist Betreiber der Gesundheitsplattform www.docfinder.at, und bietet auch eine OnlineTerminbuchungslösung für Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister an (in weiterer Folge auch „Terminlösung“ genannt). Die Terminlösung ermöglicht es Ärzten und Gesundheitsdienstleistern (in weiterer Folge kurz „Nutzer“) im Rahmen ihrer Praxis mit ihren Patienten/Kunden (in weiterer Folge auch „Patient“ genannt) online Termine zu vereinbaren sowie Termine und Patienten online zu verwalten. Die Terminlösung beinhaltet insbesondere einen Online-Service, der über die DocFinder-Website erreichbar ist sowie in die Webseiten der Nutzer eingebunden werden kann.

1.2 DocFinder stellt dem Nutzer die Terminlösung auf Grundlage eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Nutzungsvertrags zur Verfügung. Diese Nutzungsbedingungen sind ein integrierender Bestandteil des Nutzungsvertrages. Sie ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vertragsbedingungen für Premium-Dienste (VPD) von DocFinder

1.3 Der Nutzer erklärt, Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 des Konsumentenschutzgesetzes zu sein und den Nutzungsvertrag im Rahmen seines Unternehmens abzuschließen. Weiters erklärt der Nutzer, während der gesamten Dauer der Nutzungsvereinbarung über eine aufrechte Befugnis zur Berufsausübung hinsichtlich der von ihm angebotenen und ausgeübten Tätigkeit zu verfügen. Die Leistungen von DocFinder für Nutzer werden nur an Unternehmer und ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und der anderen oben genannten Vertragsbedingungen (1.2) erbracht.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Vertragsgegenstand des Nutzungsvertrags ist die entgeltliche Zurverfügungstellung der Terminlösung von DocFinder an den Nutzer. Die Terminlösung ermöglicht es Nutzern Termine für ihre Leistungen als verfügbar/nicht verfügbar darzustellen; weiters ermöglicht sie den Patienten/Nutzern verfügbare Termine zu reservieren. Die Terminlösung ermöglicht dem Nutzer auch, die Termin- und Nutzerdaten mit bestimmten Kalender/EDV-Anwendungen zu synchronisieren.

2.2 DocFinder ist berechtigt, den Funktionsumfang der Terminlösung im Detail festzulegen und selbständig zu ändern.

2.3 Verträge über die Nutzung der Terminlösung werden unter Verwendung des DocFinder Bestellformulars (physisch oder elektronisch) abgeschlossen. Ein vom Nutzer unterzeichnetes gedrucktes Bestellformular oder eine elektronisch aufgegebene Bestellung per Bestellformular stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Terminlösung (Nutzungsvertrag) dar. DocFinder nimmt das Angebot des Nutzers durch Freischaltung der Terminlösung rechtsverbindlich an. Dies erfolgt durch Versendung eines E-mails an den Nutzer. Erst hierdurch kommt der Vertrag zwischen Nutzer und DocFinder zustande. DocFinder ist zur Annahme des vom Nutzer erklärten Angebots und damit zum Vertragsschluss nicht verpflichtet.

3. Einrichtung eines Nutzer-Accounts

3.1 Zur Nutzung der Terminlösung hat der Nutzer einen entsprechenden Account im entsprechenden Bereich auf der DocFinder-Plattform einzurichten. Hierzu hat er seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und ein sicheres Passwort einzugeben. E-Mail-Adresse und Passwort dienen zugleich als Zugangsdaten des Nutzers zur Terminlösung (in der Folge kurz „Login-Daten“).

4. Login-Daten

4.1 Der Nutzer verpflichtet sich, die zum Zwecke des Zugangs zu der Terminlösung erforderlichen Login-Daten geheim zu halten, angemessene Schutzvorkehrungen zu treffen und den Zugriff zu der Terminlösung nur von ihm autorisierten Anwendern zur Verfügung zu stellen; diese sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die von ihm autorisierte Anwender in der ihm zur Verfügung gestellten Terminlösung vornehmen.

4.2 Der Nutzer hat DocFinder unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn von ihm nicht autorisierten Dritten die Login-Daten bekannt geworden sind. Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die von ihm nicht autorisierte Dritte unter seinen Login-Daten vornehmen, es sei denn, dass den Nutzer hinsichtlich solcher unautorisierten Handlungen kein Verschulden trifft.

5. Nutzung der Terminlösung durch den Nutzer

5.1 DocFinder stellt dem Nutzer die Terminlösung als technische Infrastruktur zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung. DocFinder hat dabei selbst keinen Einfluss auf die konkrete Nutzung der Terminlösung durch den Nutzer, insbesondere nicht auf die vom Nutzer über die Terminlösung als verfügbar ausgewiesene Termine für Leistungen und die Inhalte der vom Nutzer gestalteten Leistungsbeschreibung. Deshalb ist der Nutzer für die Nutzung der Terminlösung und der von ihm darauf veröffentlichten Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich.

5.2 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Daten in der Terminlösung, soweit erforderlich, verschlüsselt sind und DocFinder keine Möglichkeit hat, die Daten zu lesen, dem Nutzer lesbare Kopien oder Backups zur Verfügung zu stellen oder Änderungen der Daten vorzunehmen. Der Nutzer hat daher regelmäßig auf die Daten zuzugreifen und die erforderlichen Backups zu machen.

5.3 Über die Terminlösung können keine rechtsverbindlichen Verträge zwischen Nutzern und Patienten abgeschlossen werden. Die Buchung eines Termins für eine Leistung eines Nutzers durch einen Patienten stellt lediglich eine Terminvereinbarung/ -reservierung dar. Die Terminvereinbarung begründet keine Verpflichtung des Patienten oder Nutzers zur Eingehung eines auf die jeweilige Leistung gerichteten Vertrages. Ein etwaiger Vertragsschluss zwischen Patient und Nutzer erfolgt ausschließlich im persönlichen Kontakt zwischen Patient und Nutzer.

5.4 Vertragspartner eines etwaigen Vertrags über die von Nutzern angebotenen Leistungen sind ausschließlich der Patient und der jeweilige Nutzer. DocFinder hat dabei keinen Einfluss auf die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Nutzer und Patient.

5.5 DocFinder hat auch keinen Einfluss auf die Buchung von Terminen für Leistungen des Nutzers durch Patienten. DocFinder übernimmt keine Verantwortung dafür, dass durch die vom Nutzer über die Terminlösung angebotenen Termine für Leistungen eine bestimmte Anzahl von Terminbuchungen generiert wird oder die von Patienten gebuchten Termine für Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. DocFinder ist auch nicht für eine allfällige missbräuchliche Verwendung der Terminlösung durch Patienten verantwortlich.

5.6 Die Terminlösung ist nicht für Abrechnungs- und Buchhaltungszwecke, oder zur Erfüllung der Dokumentationspflicht und Auskunftserteilung nach dem Ärztegesetz geeignet. Hierfür hat sich der Nutzer anderer geeigneter Mittel zu bedienen.

5.7 Für den Fall, dass der Nutzer Links zu Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten in der Terminlösung wie z.B. bei seiner Leistungsbeschreibung implementiert, distanziert sich DocFinder von solchen verlinkten Inhalten ausdrücklich. Insbesondere trifft DocFinder im Verhältnis zum Nutzer keine Pflicht zur Überprüfung der implementierten Links. Sollte DocFinder jedoch Kenntnis von rechtswidrigen Verlinkungen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten erlangen, so ist DocFinder berechtigt, vom Nutzer deren unverzügliche Löschung zu verlangen. Weiters ist DocFinder zu darüber hinausgehenden Maßnahmen zur Entfernung von Inhalten berechtigt (s. Pkt. 5.9)

5.8 Der Nutzer verpflichtet sich ferner, zu prüfen und sicherzustellen, dass die von ihm eingestellten Inhalte weder gesetzliche Verbote, noch die guten Sitten, noch Rechte Dritter (insbesondere, aber nicht ausschließlich Urheber-, Namens-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Kennzeichenrechte) verletzen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, über die Terminlösung keine Inhalte zu verwenden und keine Leistungen anzubieten, die (a) zu Straftaten aufrufen oder hierzu anleiten, (b) Gewalt verherrlichende oder volksverhetzende Inhalte betreffen, (c) Bezug zu Glückspiel oder Wettangeboten oder zu sonstigen Inhalten haben, zu denen ein gesetzliches oder standesrechtliches Werbeverbot besteht, haben, (d) sexuelle, pornographische oder sonstige jugendgefährdende Inhalte betreffen, (e) Bezug zu religiösen oder politischen Tätigkeiten haben, insbesondere zu Parteiversammlungen, Demonstrationen, Flugblattoder Unterschriftenaktionen sowie Inhalte, die politische Symbole abbilden, (f) andere Personen beleidigen, verleumden, belästigen oder in sonstiger Weise schädigen oder diesen gegenüber ein aggressives oder provokatives Auftreten darstellen, (g) in sonstiger Weise rechtswidrig, obszön, vulgär, störend für die Privatsphäre anderer Personen, diffamierend oder anstößig sind oder unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthalten, (h) gegen Standesrecht verstoßen, eine unlautere Geschäftspraktik darstellen oder sonst wettbewerbsrechtlich unzulässig sind, (i) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter oder sonstige Inhalte enthalten, zu deren Weitergabe der Nutzer – zum Beispiel aufgrund von Geheimhaltungsvereinbarungen – nicht berechtigt ist, oder (j) Links oder sonstige Verbindungen zu Inhalten enthalten, die nach vorgenannten Kriterien unzulässig sind.

5.9 DocFinder ist nicht zur Überprüfung der vom Nutzer implementierten Inhalte und Daten verpflichtet und nimmt grundsätzlich keine Prüfung der durch den Nutzer eingestellten Inhalte und Daten vor. DocFinder wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit (Verstoß gegen Gesetze oder Vertrag, einschließlich dieser Nutzungsbedingungen oder sonstiger Vertragsbestandteile) von Inhalten nachgehen und – sollte sich die Rechtswidrigkeit bestätigen – geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Nutzer implementierte Inhalte rechtswidrig sind, hat DocFinder das Recht, vom Nutzer in die Terminlösung eingestellte Inhalte zu sperren und/oder zu löschen sowie darüber hinaus den Account des Nutzers insgesamt zu sperren. Im Fall des Verdachts der Rechtswidrigkeit von Inhalten ist DocFinder berechtigt, diese Inhalte, oder soweit sich diese nicht abtrennen lassen, auch alle von Nutzer in die Terminlösung eingestellten Inhalte, für die Zeit der Überprüfung zu sperren. DocFinder hat das alleinige Ermessen über die Beurteilung der Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte, wird jedoch bei der Beurteilung die berechtigten Interessen des Nutzers berücksichtigen.

5.10 Im Falle eines solchen durch den Nutzer zu vertretenden Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen (insbesondere Pkt. 5.8) ist DocFinder berechtigt, den mit dem Nutzer geschlossenen Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen.

5.11 Der Nutzer hält DocFinder hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich von Urheber- , Namens-, Kennzeichen-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten, durch die vom Nutzer in die Terminlösung eingestellten Inhalte gegenüber DocFinder geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern vollständig schad- und klaglos. Gleiches gilt für jegliche Inanspruchnahme von DocFinder durch Behörden, oder sonstige Stellen auf Grund von Rechtsverletzungen durch die vom Nutzer implementieren Inhalte. Die Schad und Klagloshaltung umfasst auch die notwendigen und nützlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wahrung der Rechte von DocFinder, insbesondere die Kosten einer allfälligen rechtlichen Beratung und Vertretung.

5.12 Wird DocFinder von Dritten wegen etwaiger Verletzungen ihrer Rechte durch die vom Nutzer implementierten Inhalte in Anspruch genommen, wird der Nutzer DocFinder nach besten Kräften bei der Verteidigung gegen die von solchen Dritten geltend gemachten Ansprüche unterstützen. Dies umfasst insbesondere, die Zurverfügungstellung von sämtlichen dem Nutzer vorliegenden relevanten Unterlagen und Informationen auf seine Kosten.

6. Nutzungsrechte

6.1 DocFinder räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares oder unterlizensierbares Nutzungsrecht an der Terminlösung ein. Das Nutzungsrecht besteht für die Dauer des Nutzungsvertrages. Der Nutzer ist berechtigt, die Terminlösung im Rahmen der Zwecke, für die sie zur Verfügung gestellt wird (Buchung von Terminen und Verwaltung von Patienten-Daten) zu nutzen.

6.2 Mit dem Einstellen von Inhalten in die Terminlösung räumt der Nutzer DocFinder an diesen Inhalten ein einfaches, weiterübertragbares, lizenzierbares und sublizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränktes Nutzungsrecht zum Zwecke der Veröffentlichung dieser Inhalte in der Terminlösung auf der Plattform von DocFinder ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht zur Nutzung im Wege der Speicherung, Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung bzw. Zurverfügungstellung, Erfassung in Datenbanken, sowie ganzen oder teilweisen Bearbeitung, soweit diese zur Präsentation erforderlich oder nützlich ist.

Der Nutzer garantiert DocFinder uneingeschränkt befugt zu sein, die nach Punkt 6.2 eingeräumten Rechte einzuräumen und über diese Rechte insoweit zu verfügen, dass er mit der Einräumung dieser Rechte keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere nicht Persönlichkeitsrechte oder urheberrechtlich geschützte Rechte Dritter.

7. Verfügbarkeit der Leistungen

DocFinder bemüht sich für den Betrieb und die Nutzung der Terminlösung um eine Verfügbarkeit von 95% im Jahresmittel. Die Betriebszeit beträgt 24 Stunden an sieben Tagen der Woche (24/7). Ausgenommen davon sind Ausfälle auf Grund von Umständen, die nicht im Einflussbereich von DocFinder liegen, insbesondere Ausfallzeiten:

  • aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen), Sabotage und vergleichbarer, nicht von DocFinder zu vertretender Gründe,
  • aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen,
  • die auf Ausfälle von Teilen des Internets sowie externe DNS, Routingprobleme die außerhalb der Kontrolle von DocFinder liegen, zurückzuführen sind,
  • aufgrund von geplanten Unterbrechungen für Wartungsarbeiten, soweit diese technisch zwingend erforderlich sind,
  • aufgrund von Fehlbedienung durch Dritte,
  • durch Verschulden Dritter wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung der Hard- und Software Dritter (einschließlich von DocFinder eingesetzter Dritter wie z.B. Host Provider, Server Provider),
  • in Zusammenhang mit dem Einsatz von der Terminvereinbarungs-App nicht unterstützter Soft- oder Hardware, insbesondere Betriebssystemen, Browsern und Endgeräten.

8. Gewährleistung

8.1 Die Terminlösung wird wie vorliegend und vom Nutzer zur Kenntnis genommen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus macht DocFinder keine weiteren Zusagen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Terminlösung. Insbesondere leistet DocFinder keine Gewähr, dass die Terminlösung den speziellen Anforderungen des Nutzers genügt. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung der Terminlösung sowie für die Auswahl, Eingabe und Nutzung der Daten und für die mit der Terminlösung beabsichtigten Ergebnisse. DocFinder übernimmt keine Gewährleistung für einen fehlerlosen oder ununterbrochenen Betrieb der Terminlösung. Die Verfügbarkeit der Terminlösung hängt insbesondere auch von der Verfügbarkeit der Kommunikationsdienste und -netze ab, welche nicht im Verantwortungsbereich von DocFinder liegt. Ferner kann der Zugriff auf die Terminlösung gelegentlich zur Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten unterbrochen oder beschränkt sein.

8.2 Gewährleistungspflichtige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe bzw. Bereitstellung der Terminlösung oder, falls ein Mangel erst später erkennbar wird, unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Erkennbarkeit anzuzeigen. Mängelrügen haben bei sonstiger Unwirksamkeit schriftlich zu erfolgen, den Mangel genau zu beschreiben und Zeit und Umstände des Auftretens des Mangels nachvollziehbar darzulegen.

8.3 DocFinder wird allfällige Mängel je nach Schwere des gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist beheben, indem dem Nutzer eine korrigierte Version der Terminlösung bereitgestellt wird, in welcher der Mangel behoben ist, oder eine Umgehungslösung zur Verfügung gestellt wird, um die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Sollte ein wesentlicher Mangel vorliegen, der von DocFinder nicht auf wirtschaftlich vertretbare Weise innerhalb angemessener Frist behoben werden kann, kann der Nutzer vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des von ihm für den Zeitraum ab Auftreten des Mangels bezahlten Entgelts verlangen. Hat der Mangel die Terminlösung nicht zur Gänze unbrauchbar gemacht, sondern lediglich die Benutzbarkeit eingeschränkt, so ist das Entgelt für diesen Zeitraum angemessen zu mindern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8.4 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossenen bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die vom Nutzer zu vertreten sind und beispielsweise aufgrund unsachgemäßer Bedienung, einer geänderten Softwareumgebung entstehen oder auf Abweichungen von den Systemvoraussetzungen beruhen.

8.5 DocFinder ist zu Änderungen, Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Terminlösung berechtigt, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Insbesondere trifft DocFinder keine Pflicht, die Terminlösung an etwaige Änderungen der Leistungen oder Schnittstellen von Drittanbietern anzupassen.

9. Laufzeit und Beendigung des Vertrags

9.1 Der Nutzungsvertrag für die Terminlösung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen von jedem der Vertragsteile gekündigt werden. Der Nutzer verzichtet auf eine Kündigung vor Ablauf des ersten Vertragsjahres.

9.2 DocFinder ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Nutzer mit der Bezahlung des Entgelts mehr als zwei Wochen in Verzug gerät, die über die Terminlösung mit Patienten vereinbarten Termine wiederholt nicht einhält oder in sonstiger Weise gegen wichtige Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung oder den Vertrag über Premium-Dienste verstößt.

10. Vergütung und Abrechnung

10.1 Für die Nutzung der Terminlösung ist das im Bestellformular vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt im Voraus. Die in Rechnung gestellte Vergütung ist an DocFinder binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Verzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Sofern die Bezahlung der Rechnungssumme in Teilbeträgen vereinbart ist, werden bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur eines Teilbetrages sämtliche ausständigen Teilbeträge ohne weitere Nachfristsetzung fällig (Terminverlust).

10.2 Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.3 Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte des Nutzers sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

11. Mitwirkung des Nutzers

11.1 Der Nutzer hat die Terminlösung bestimmungsgemäß zu verwenden und die Inhalte stets aktuell zu halten und Terminanfragen von Patienten innerhalb von 24 Stunden werktags zu beantworten, soweit nicht ausdrücklich anders mit DocFinder vereinbart. Weiters hat er eine ausreichend qualifizierte entscheidungsbefugte Ansprechperson zur Zusammenarbeit mit DocFinder zu bestellen und sonstigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig einzuhalten.

11.2 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass eine fehlerhafte Nutzung der Terminlösung durch ihn, wie auch die Nichtbeachtung von über die Terminlösung vereinbarten Terminen nicht nur seinen Geschäftsgang schädigen kann, sondern auch die Wertschätzung und das Vertrauen von Patienten und sonstigen Nutzern der DocFinderWebsite in DocFinder negativ beeinflussen kann. Der Nutzer wird daher alles unternehmen um eine Schädigung der Wertschätzung und des Vertrauens in DocFinder hintan zu halten.

11.3 Der Nutzer wird sich für die Nutzung der Terminlösung über die Plattform DocFinder stets einer aktuelle Browserversion von Google Chrome oder Safari bedienen

12. Haftung

12.1 Schadenersatzansprüche aufgrund dem Nutzer bei Vertragserfüllung entstandener Schäden können gegenüber DocFinder nur insoweit geltend gemacht werden, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von DocFinder nachgewiesen wird. Eine Haftung von DocFinder für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12.2 DocFinder hat keine Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer in Pkt. 7. genannter Umstände zu vertreten.

12.3 Eine Haftung von DocFinder für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Begleit- und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Schäden aus Datenverlusten und aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit die obigen Haftungsausschlüsse nicht zulässig sind, ist die Haftung von DocFinder jedenfalls der Höhe nach mit dem vom Nutzer bezahlten Entgelt für die Terminlösung, insgesamt höchstens mit einem Jahresentgelt, beschränkt.

12.4 Allfällige Schäden hat der Nutzer DocFinder unverzüglich anzuzeigen. Schadensersatzansprüche des Nutzers verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

13. Datenschutz und Zustimmung zur Verwendung von personenbezogenen Daten

13.1 Die Zurverfügungstellung der Terminlösung stellt eine Dienstleistung (Software as a Service) von DocFinder dar. DocFinder hat dabei lediglich die Funktion eines Service Providers, der die Terminlösung über ein Web-Interface zur Verfügung stellt, jedoch keinen Einfluss auf die Inanspruchnahme der Leistung durch den Nutzer. Soweit DocFinder bei der Leistungserbringung für den Nutzer personenbezogene Daten, etwa von Patienten, erhebt, verarbeitet oder nutzt, erfolgt dies im Auftrag und nach den Weisungen des Nutzers, wobei DocFinder als Auftragsverarbeiter tätig wird (Artikel 28 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung). Im Rahmen dieses Vertrages übernimmt DocFinder die im Anhang angeführten Verpflichtungen als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter.

13.2 Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. DocFinder wird ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter nachkommen und verpflichtet sich, ihre gesetzlichen Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter zu erfüllen und dem Nutzer hierüber auf Anfrage die erforderlichen Informationen zu erteilen. Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.

13.3 Mit Abschluss des Nutzungsvertrages nimmt der Nutzer zur Kenntnis dass die elektronische Kommunikation im Rahmen der Funktionalitäten der Terminlösung (Email und/ oder SMS) durch DocFinder an die von ihm und seine Mitarbeiter bekannt gegebene E-Mail Adresse(n) bzw. Telefonnummer(n) zu. Der Nutzer ist verantwortlich, dass allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter vorliegen.

Der Nutzer wird über die Terminlösung ausschließlich jenen Empfängern elektronische Kommunikation (Email und/ oder SMS) versenden, die hierzu eine rechtswirksame Einwilligung erteilt haben.

13.4 Bei der Verwendung der Terminlösung werden bei der Vereinbarung von Terminenfolgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Ausgewählter Leistungserbringer (Nutzer oder Mitarbeiter)
  • Ausgewählte Leistung und Leistungsdauer
  • Ausgewählte Buchungszeit und Buchungsdatum
  • Name, Geburtsdatum, E-Mail Adresse, Telefonnummer
  • Datum und Uhrzeit der Bearbeitung
  • Name/Bezeichnung des Bearbeiters (Nutzer oder Mitarbeiter)
  • Notizen des Bearbeiters (Nutzer oder Mitarbeiter) (Optional)
  • Sozialversicherungsnummer des Patienten (Optional)
  • Adresse des Patienten (Optional)

Folgende Kategorien von betroffenen Personen unterliegen der Verarbeitung: Patienten und Nutzer/ Mitarbeiter DocFinder verwendet diese Daten zur Erbringung der in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Leistungen, insbesondere zur Bereitstellung der Terminlösung. DocFinder leitet aus diesen Daten anonyme, nicht-personenbezogene Statistiken und Analysen zu Zwecken der Vertragserfüllung, der Statistik und der Optimierung der Terminlösung ab und verarbeitet sie gemäß der DocFinder Datenschutzbestimmungen. (www.docfinder.at/dsb) Der Nutzer nimmt zustimmend zu Kenntnis, dass seine Kontaktdaten, sowie die Daten zu Öffnungszeiten und Leistungen (insbesondere Informationen zu Preisen, Dauer der Leistung, Mitarbeiter, zu den Bezahlmöglichkeiten sowie der Umsatzsteueridentifikationsnummer) auf der DocFinder-Plattform, die eine elektronische Suche von Gesundheitsdienstleistern nach bestimmten Suchkriterien ermöglichen, dauerhaft bereitgestellt wird

13.5 Der Nutzer erteilt hiermit auf die Dauer der Vertragslaufzeit seine Zustimmung, dass DocFinder sich bei der Erbringung der Leistungen nach dem gegenständlichen Nutzungsvertrag der ANEXIA Internetdienstleistungs GmbH, FN 289918a Feldkirchner Straße 140, 9020 Klagenfurt am Wörthersee und/oder Amazon Web Services, Inc., 410 Terry Avenue North, Seattle WA 98109, United States (wie unter Punkt 13.2 geregelt, erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich in der EU!) oder eines anderen geeigneten Providers als Sub-Auftragsverarbeiter bedient und diesem hierfür die von der Terminlösung erfassten Daten zur Speicherung und vertragsgemäßen Verarbeitung und Übermittlung übermittelt und überlässt. DocFinder ist jederzeit berechtigt, einen anderen Sub-Auftragsverarbeiter einzusetzen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. DocFinder wird den Nutzer von der beabsichtigten Heranziehung eines SubAuftragsverarbeiters so rechtzeitig verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. DocFinder wird die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter schließen.

14. Sonstiges

14.1 DocFinder behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere wenn gesetzliche Bestimmungen dies erfordern oder dies zur Verbesserung der Abwicklung oder der Unterbindung von Missbrauch notwendig ist. Über die Änderung wird DocFinder den Nutzer schriftlich, elektronisch per E-mail an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift bzw. E-Mailadresse oder durch Nachricht in der Terminlösung informieren. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers diese Bekanntgaben wahrzunehmen und sich mit den Veränderungen vertraut zu machen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Mitteilung DocFinder gegenüber widerspricht. DocFinder wird den Nutzer in jedem Einzelfall einer Änderung der Nutzungsbedingungen auf das vorgenannte Widerspruchsrecht und die auf die vorgenannten Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs des Nutzers wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall ist DocFinder berechtigt, den jeweiligen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.

14.2 Das Vertragsverhältnis zwischen DocFinder und dem Nutzer unterliegt ausschließlich diesen Nutzungsbedingungen; widersprechende Geschäftsbedingungen des Nutzers erlangen keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

14.3 Das Rechtsverhältnis zwischen DocFinder und dem Nutzer unterliegt ausschließlich österreichischem materiellem Recht. Ausschließlicher Gerichtstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen DocFinder und dem Nutzer ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt.

14.5 Sollte eine Bestimmung der Nutzungsvereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sein, so gilt die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch jene wirksame und durchführbare Bestimmung als ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am Nächsten kommt. Im Übrigen bleibt die Nutzungsvereinbarung hiervon unberührt und wirksam.

Anhang:

A. Datenschutzrechtliche Pflichten des Auftragsverarbeiters

(1) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen des gegenständlichen Vertrags und der schriftlichen Aufträge des Nutzers zu verarbeiten. Erhält der Auftragsverarbeiter einen behördlichen Auftrag, Daten des Nutzers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Nutzer unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen.

(2) Der Auftragsverarbeiter erklärt rechtsverbindlich, dass er die Daten streng vertraulich behandelt (Datengeheimnis) und alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragsverarbeiter aufrecht.

(3) Der Auftragsverarbeiter erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß Punkt B., unten).

(4) Der Auftragsverarbeiter ergreift im Rahmen der technischen Möglichkeiten die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Nutzer die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Nutzer alle dafür notwendigen Informationen in Form der Terminlösung. Da der Auftragsverarbeiter die verarbeiteten Daten nicht selbst entschlüsseln kann, kann er diese dem Nutzer nicht unverschlüsselt zur Verfügung stellen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragsverarbeiter gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Nutzer der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragsverarbeiter den Antrag unverzüglich an den Nutzer weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

(5) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Nutzer bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation), soweit erforderlich.

(6) Dem Nutzer wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem Nutzer jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

(7) Der Auftragsverarbeiter ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, in dessen Auftrag zu vernichten. Wenn der Auftragsverarbeiter die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Nutzers in dem Format, in dem er die Daten vom Nutzer erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben. / [Der Auftragsverarbeiter wird die vertragsgegenständlichen Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung noch ein Monat lang speichern um dem Nutzer noch die Möglichkeit zu geben, diese zur weiteren Verwendung auszulesen bzw zu kopieren. Danach werden die Daten vom Auftragsverarbeiter gelöscht.]

(8) Der Auftragsverarbeiter hat den Nutzer unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Nutzers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

B. Technisch-organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, z.B.: Kontaktlose Schlüsselkarten & biometrisches Zugangssystem, CCTVKameraüberwachung, Einbruchmeldeanlage

Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung, Kennwörter, ZweiFaktor-Authentifizierung bei kritischen Softwarekomponenten, Verschlüsselung von Datenträgern;

Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, Standard-Berechtigungsprofile auf „need to know-Basis“, Protokollierung von Zugriffen,

Klassifikationsschema für Daten: Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen

Integrität

Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport: SSL-Verschlüsselung.

Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind: Protokollierung jeder Änderung an einem Termin

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust:: Backup-Strategie, unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV, Dieselaggregat), Firewall, Meldewege und Notfallpläne; Security Checks auf Infrastruktur- und Applikationsebene, Standardprozesse bei Wechsel/Ausscheiden von Mitarbeitern; Brandschutz (Brandlöschsystem, Rauchfrüherkennungssystem, Brandschutzwände) Klimatisierung (Redundantes System)

Rasche Wiederherstellbarkeit;

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen;

Incident-Response-Management;

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen;

Auftragskontrolle: Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z.B.: eindeutige Vertragsgestaltung, strenge Auswahl des Auftragsverarbeiters (ISO-Zertifizierung)

Stand 27.04.2018

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