Kinderuntersuchung einschliesslich Mutter-Kind-Pass

Im Mutter-Kind-Pass sind zwei Augenuntersuchungen vorgesehen. Davon muss die zweite – zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat – vom Augenarzt durchgeführt werden. Dies ist wichtig, um eine Fehlsichtigkeit, Schielen oder sonstige Augenerkrankungen frühzeitig erkennen und bestmöglich behandeln zu können. Nur so kann eine normale Entwicklung des Sehvermögens gewährleistet und unwiederbringliche Schäden der Sehfunktion verhinder werden.

Durch seine Erfahrung in grossen Augenordinationen und als Vater von drei kleinen Buben ist Dr. Ginzel bestens geübt in der Untersuchung von Kindern.

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