Kosten

Kosten - Dr. Alexander Just - Frauenarzt St. Pölten 3100
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Beratungstermine:
  • Gespräche beim Erstkontakt: 180 Euro
  • 1 Gesprächseinheit = 1 Stunde: 180 Euro
  • 3/4 Gesprächseinheit = 3/4 Stunde: 150 Euro
  • 1/2 Gesprächseinheit = 1/2 Stunde: 90 Euro
    (inklusive notwendigem Ultraschall, Blutabnahme und Untersuchungen)
  • Ultraschall - Besprechung (15min - 20 min): 120 Euro
  • Gynäkologische Untersuchung - Besprechung (20min): 120 Euro
  • Untersuchung während der Schwangerschaft (30 min): 120 Euro

Hinweis: in dem Fall, Sie können den ausgemachten Termin NICHT wahrnehmen, bitte wir um rechtzeitige telefonische Absage (2-4 Tage vor dem Termin). Wird der Termin nicht abgesagt, verrechnen wir den fälligen Kostenaufwand!


Kosten der künstlichen Befruchtung:

Der IVF-Fonds fördert unter bestimmten Voraussetzungen die künstliche Befruchtung. Insgesamt werden maximal vier Zyklen vom Fonds mitfinanziert. Der Eigenzuschuss pro Zyklus liegt für das Paar - abhängig von der medizinischen Leistung und den notwendigen Medikamenten - zwischen 800 und 1.200 Euro. Sind mehr als vier Zyklen notwendig, muss das Paar für die Kosten (insgesamt rund 3.580 bis 5.000 Euro / Preis für Privatzahler inclusive der Medikamente) selbst aufkommen.

Ein Zyklus dauert rund vier Wochen und die Behandlung wird ambulant vorgenommen - die Frau und der Mann müssen dazu maximal zweimal im Kinderwunschzentrum in der Privatklinik Goldenens Kreuz erscheinen.

Patienten, die keine Unterstützung laut IVF-Fonds bekommen, sind Selbstzahler und kommen zu 100% für die Behandlungs- und Medikamentenkosten auf.


Voraussetzungen für eine Förderung durch den IVF-Fonds:

Die Ursache der Unfruchtbarkeit kann durch in ihrer Funktion beidseitig verschlossene oder funktionsuntüchtige Eileiter, durch Endometriose oder ein polyzystisches Ovar sowie durch eingeschränkte Spermienqualität (es müssen zwei Befunde im Abstand von 4 Wochen vorhanden sein) bedingt sein.

Der Eileiterverschluss muss mit einem bildgebenden Verfahren, z.B. Eileiterröntgenbefund, Operationsbericht einer Bauchspiegelung oder Röntgenbild bei der Kontrastmitteldarstellung (Befund), dokumentiert sein.

Die eingeschränkte Spermienqualität muss mit mindestens zwei Spermiogrammen in einem Mindestabstand von vier Wochen nachgewiesen werden, wobei beide nicht älter als zwei Jahre sein dürfen.

Der Zeitpunkt des Beginns eines Versuches einer In-vitro-Fertilisation muss vor dem vollendeten 40. Lebensjahr der Frau bzw. vor dem vollendeten 50. Lebensjahr des Mannes liegen.

Beide Partner müssen über eine geltende gesetzliche Krankenversicherung verfügen, bei einer Krankenfürsorgeeinrichtung oder bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein, oder es liegt ein Einverständnis eines sonstigen privaten Versicherungsunternehmens zur Kostenbeteiligung vor.

Patienten müssen länger als drei Monate in Österreich versichert sein, eine Versicherungsbestätigung ihrer österreichischen Versicherung vorlegen und eine ständige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können.

Die Behandlung muss in einer Krankenanstalt erfolgen, die mit dem IVF-Fonds einen Vertrag abgeschlossen hat und eine Zulassung laut GSG (Gewebesicherheitsgesetz) innehat.

Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten ohne Gewähr.